Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kautionssumme bis max. 1000,- € für Schäden, die während der Anmietzeit eintreten.
Kautionssumme 1000,- € / Selbstbehalt 250,- €
Versichert sind die vom Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise dem Vermieter vertraglich geschuldeten Stornokosten aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit der versicherten Person, deren Lebenspartner und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten; erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % mindestens jedoch 75,- €.
Die Geld-zurück-Garantie und die Rücktrittskosten-Versicherung sind nur bei einem Abschluss innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift des Mietvertrages versichert.
Versichert ist das persönliche Gepäck, Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 8.000,00 EUR. Für Radio, TV, Foto – und Film/Videokamera gilt die Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,00 EUR. Zusätzlich gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk, Fax- und Telefongeräte, Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 3.000,00 EUR.
Versichert sind Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietausfall durch einen, durch die versicherte Person, verursachten Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10.000,00 Euro, wenn dadurch keine Folgevermietung möglich ist. Eine private Haftpflicht haftet grundsätzlich nicht für angemietete Objekte.
Es gelten die AGB’s des jeweiligen Versicherers.
1000,- € / 250,- € | |
Mietpreis bis 100,- Euro/Tag | 8,90 Euro/Tag |
Mietpreis bis 150,- Euro/Tag | 10,90 Euro/Tag |
Mietpreis bis 200,- Euro/Tag | 12,90 Euro/Tag |
MMV GmbH & Co. KG
Postfach 1260
52516 Heinsberg
Telefon: 02452 / 9770750
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Ist ihr Fahrzeug liegen geblieben und kann nicht umgehend wieder fahrbereit gemacht werden, wird das Fahrzeug zur nächsten Werkstatt geschleppt(24h Pannenhilfe) und dort repariert. Kann die Panne nicht umgehend behoben werden, haben sie folgende Möglichkeiten:
Im Falle eines Unfalls, den entweder sie oder ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht hat, sind sie durch den Europa Schutzbrief abgesichert. Er umfasst folgende Leistungen:
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